Ab 2022 muessen Arbeitgeber auch fuer Altvertraege Zuschuesse zahlen
Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2022 in der Pflicht, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stärker zu fördern. Für Neuzusagen seit 2019 beträgt der Zuschuss 15 Prozent der Gehaltsumwandlung. Ab 2022…
Quelle: DEGA GALABAU – Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau
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